Beratungspflichten im Einzelnen

 

Handelbarkeit einer Beteiligung: Genügt der Hinweis bei einem geschlossener Immobilienfonds auf fehelende Fungibilität "zurzeit"?

Ein Hinweis im Prospekt, ein öffentlicher Markt sei für die Anteile zurzeit nicht vorhanden, ist als unzutreffender Hinweis auf eine nicht vorhandene wirtschaftliche Chance zu verstehen. ( OLG Karlsruhe, 30. Januar 2014, 9 U 159/ll, GWR 2014,285 ).