Lebensversicherung

 

Der Vertragsinhalt der Lebensversicherung und damit Versicherungszweck sind Versicherungsleistungen für den Fall des vorzeitigen Todes der versicherten Person. Darüber hinaus kann die Versicherung aber auch ein weiteres Alterungsrisiko, nämlich die Altersversorgung in Form einer Rentenversicherung abdecken. Ein weiteres Risiko, nämlich Berufsunfähigkeit vor Erreichen des Rentenalters, kann häufig mitversichert werden.

Lebensversicherungen gibt es also in verschiedenen Formen. Es gibt die reine Todesfallversicherung, bei der die Versicherung nur Zahlungen erbringen muss, wenn der Tod der versicherten Person innerhalb eines begrenzen Zeitraums eintritt, es gibt aber auch die reine Lebensfallversicherung, bei der eine Leistungspflicht der Versicherung nur besteht, wenn die versicherte Person einen bestimmten Zeitpunkt erlebt. Die meisten Lebensversicherungen sind allerdings gemischte Todes- und Lebensfallversicherungen, die Versicherungssumme wird beim vorzeitigen Tod des Versicherten fällig, spätestens aber beim Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Die Versicherung muss bei kapitalbindenden Versicherungen im Zeitpunkt des Versicherungsfalls eine einmalige Kapitalleistung oder eine Rente bezahlen, häufig besteht ein vertragliches Wahlrecht zwischen Kapital- und Rentenzahlung.

Auch Rentenversicherungen enthalten zwischenzeitlich häufig einen Todesfallschutz. Die Versicherungsleistung bei der Rentenversicherung besteht in der Zahlung einer lebenslangen Rente für den Fall, dass die versicherte Person den Versicherungsfall erlebt, die Rentenzahlpflicht der Versicherung endet aber mit dem Tod der versicherten Person. Stirbt die versicherte Person zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Rentenzahlung, also in der sogenannten Aufschubphase, besteht bei Rentenversicherungen, bei denen kein Todesfallschutz in der Aufschubphase vereinbart wurde, kein Anspruch gegen die Versicherung, die gezahlten Beiträge sind dann verloren. Um dies zu vermeiden, ist in neueren Rentenversicherungen häufig vereinbart, dass eine einmalige Kapitalzahlung durch die Versicherung zu erbringen ist, wenn der Todesfall vor oder zeitnah zum vereinbarten Beginn der Rentenzahlung eintritt.

Die Lebensversicherung ist regelmäßig eine sogenannte Summenversicherung, d. h. die versicherte Leistung besteht in einer Geldsumme oder einer Rentenzahlung in vertraglich vereinbarter Höhe.

Zu prüfen ist stets, ob der Vertrag den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers gerecht wird, bzw. ob es sinnvoll ist, den Vertrag mit teilweise hohen Versicherungsbeiträgen fortzuführen.

Viele Versicherungsnehmer, die sich für eine Lebensversicherung als Altersvorsorge entschieden haben, sind mit der Entwicklung ihres Vertrages unzufrieden. Fondsgebundene Lebensversicherungen, die an der Wertentwicklung eines Fondsvermögens teilnehmen, erbringen nicht die bei Vertragsabschluss prognostizierten Erträge.

Es ist dann zu prüfen, ob möglichweise eine Fortführung des Vertrages als beitragsfreie Versicherung sinnvoll ist, da eine Kündigung regelmäßig mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden ist.

Im Falle der vorzeitigen Kündigung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung, ob von der Versicherung ein Rückkaufswert zu bezahlen ist und wenn ja, in welcher Höhe.

Ebenso ist streitig, in welcher Höhe eine Überschussbeteiligung zu zahlen ist und ob insoweit Auskunftsansprüche bestehen.

Für den Versicherungsnehmer sind insbesondere die nachfolgenden Fragen von Relevanz:

  • Deckt die Versicherung meine Risiken ausreichend ab?
  • Welche Angaben muss ich gegenüber der Versicherung machen?
  • Welche Nachteile können für mich entstehen, wenn ich vorsätzlich oder fahrlässig gegenüber der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben mache?
  • Welche Risiken sind nicht von meinem Vertrag umfasst?
  • Muss ich bei der Geltendmachung der Ansprüche Fristen einhalten?
  • Welche Nachweise muss ich erbringen bei der Geltendmachung meiner Ansprüche bzw. für die entstandenen Schäden?
  • Ist die Zurückweisung meiner Ansprüche durch die Versicherung berechtigt, wie sind die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung meiner Ansprüche?
  • Muss meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage übernehmen ?



Zu all diesen Fragestellungen können wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sowie aufgrund der Vielzahl von Fällen, die wir bereits bearbeitet haben, kompetent beraten und vertreten. Sie erhalten von uns eine rechtliche Einschätzung, bei der wir Ihnen mitteilen, ob eine Ablehnung durch eine Versicherung rechtmäßig ist oder nicht bzw. welche Maßnahmen bereits vor Ablehnung durch die Versicherung zu ergreifen sind. Auch übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.