Rechtsschutzversicherung

 

Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherungssparte, die in den letzten Jahrzehnten eine erhebliche Zunahme an Bedeutung erfahren hat. Ein großer Teil der Bevölkerung ist über eine Rechtsschutzversicherung versichert, entsprechend gibt es jedes Jahr mehrere Millionen an Fällen, bei denen in Streit steht, ob der Versicherer eintrittspflichtig ist bzw. dem Versicherungsnehmer Deckung für eine rechtliche Auseinandersetzung gewähren muss.

Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist das Vorliegen eines Versicherungsfalles, worunter allgemein der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten verstanden wird.

Streitpunkte zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung sind häufig, ob der Streitgegenstand, hinsichtlich dem Deckung durch die Rechtsschutzversicherung begehrt wird, von dem Versicherungsvertrag und den jeweils vereinbarten Bedingungen erfasst wird.

Streit besteht häufig auch darüber, wann der Versicherungsfall eingetreten ist bzw. begonnen hat, ob er also innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrages eingetreten ist.

Ob eine Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage für einen beabsichtigten Rechtsstreit erteilt bzw. dann, wenn der Versicherungsnehmer verklagt wird, Deckung gewährt, kann für den Versicherungsnehmer von erheblicher, häufig geradezu existenzieller Bedeutung sein. Man kann sich leicht vorstellen, welche Beträge von einer Partei in einem gerichtlichen Verfahren aufgewendet werden müssen für Gerichtskosten, Kosten für Gutachten gerichtlicher Sachverständiger sowie Anwaltskosten etc. Die Partei, die unterliegt, muss im Regelfall sämtliche Kosten tragen, sodass eine Prozessführung ohne Deckungszusage durch eine Rechtsschutzversicherung häufig zu unüberschaubaren Risiken führt.

Aufgrund der hohen Zahl an Fällen, in denen Versicherungsnehmer die Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung begehren, kommt es entsprechend auch zu einer hohen Zahl an Ablehnungen, die nicht selten unberechtigt sind.

Es ist gerade auch in diesen Fällen erforderlich, über eine versierte anwaltliche Vertretung zu verfügen, die der Rechtsschutzversicherung die rechtlichen Besonderheiten des Einzelfalles verdeutlichen kann und dieser schlüssig darlegen kann, warum die Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.

Für den Versicherungsnehmer sind insbesondere die folgenden Fragen von Relevanz:

  • Wie muss ich mich im Schadensfall verhalten?
  • Welche Angaben muss ich gegenüber der Versicherung machen?
  • Welche Nachteile können für mich entstehen, wenn ich vorsätzlich oder fahrlässig gegenüber der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben mache?
  • Welche Risiken sind nicht von meinem Vertrag umfasst?
  • Muss ich bei der Geltendmachung der Ansprüche Fristen einhalten?
  • Welche Nachweise muss ich erbringen bei der Geltendmachung meiner Ansprüche?
  • Welche Personen sind mitversichert, insbesondere Ehegatten und Kinder?
  • Ist die Zurückweisung meiner Ansprüche durch die Versicherung berechtigt, wie sind die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung meiner Ansprüche?
  • Muss meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage gegen die Rechtsschutzversicherung übernehmen ?



Zu all diesen Fragestellungen können wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sowie aufgrund der Vielzahl von Fällen, die wir bereits bearbeitet haben, kompetent beraten und vertreten. Sie erhalten von uns eine rechtliche Einschätzung, bei der wir Ihnen mitteilen, ob eine Ablehnung durch eine Versicherung rechtmäßig ist oder nicht bzw. welche Maßnahmen bereits vor Ablehnung durch die Versicherung zu ergreifen sind. Auch übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.