Krankentagegeldversicherung

 

Die Krankentagegeldversicherung schützt den Versicherten vor Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen beträgt das Krankentagegeld einheitlich 70 % des letzten Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze bzw. maximal 90 % des Nettoeinkommens. Bei den privaten Krankenversicherungen beträgt das Krankentagegeld, je nach dem, was vereinbart wurde, bis zur Höhe des Nettoeinkommens.

Streitpunkt zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung ist häufig, ob der Versicherungsnehmer arbeitsunfähig ist. Häufig kommt es auch vor, dass die Versicherung den Einwand erhebt, dass die Erkrankung bzw. die Beschwerden des Versicherungsnehmers auf nicht absehbare Zeit bestehen, also dauerhaft sind, weshalb bei einem Versicherungsnehmer Berufsunfähigkeit eingetreten sei.

Ein regelmäßiger Streitpunkt ist auch, dass von der Versicherung eingewendet wird, dass die Versicherungsfähigkeit des Versicherungsnehmers weggefallen ist, weil beispielsweise während der Erkrankung dem angestellten Versicherungsnehmer von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde oder der selbständige Versicherungsnehmer die selbständige Tätigkeit völlig aufgegeben hat.

Besteht zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung Einigkeit, dass der Versicherungsnehmer in einem bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig war bzw. noch ist, kommt es häufig zum Streit bei der Berechnung des zugrunde zu legenden Nettoeinkommens, was insbesondere bei selbständigen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein kann.

Für den Versicherungsnehmer sind insbesondere die folgenden Fragen von Relevanz:

  • Wie muss ich mich im Fall einer Erkrankung verhalten?
  • Welche Angaben muss ich gegenüber der Versicherung machen?
  • Welche Nachteile können für mich entstehen, wenn ich vorsätzlich oder fahrlässig gegenüber der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben mache?
  • Muss ich bei der Geltendmachung der Ansprüche Fristen einhalten?
  • Welche Nachweise muss ich erbringen bei der Geltendmachung meiner Ansprüche?
  • Ist die Zurückweisung meiner Ansprüche durch die Versicherung berechtigt, wie sind die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung meiner Ansprüche?
  • Bin ich arbeitsunfähig im Sinne der Bedingungen oder berufsunfähig?
  • Wie hoch ist das Krankentagegeld, das mir zusteht?
  • Muss meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage übernehmen?



Zu all diesen Fragestellungen können wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sowie aufgrund der Vielzahl von Fällen, die wir bereits bearbeitet haben, kompetent beraten und vertreten. Sie erhalten von uns eine rechtliche Einschätzung, bei der wir Ihnen mitteilen, ob eine Ablehnung durch eine Versicherung rechtmäßig ist oder nicht bzw. welche Maßnahmen bereits vor Ablehnung durch die Versicherung zu ergreifen sind. Auch übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.