Private Haftpflichtversicherung

 

Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, nach dem eine Versicherung verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer Schutz zu bieten bei gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadenersatzansprüchen. Die Haftpflichtversicherung bietet also Schutz, wenn der Versicherungsnehmer anderen Personen einen Schaden zugefügt hat und daher kraft Gesetzes dem Dritten gegenüber haften muss, die Versicherung ist dann verpflichtet, den Versicherungsnehmer von berechtigten Forderungen des Dritten freizustellen, also an diesen zu bezahlen. Die Versicherung muss aber auch dann Schutz gewähren, wenn der Dritte unberechtigt einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer geltend macht, die Versicherung gewährt dann passiven Rechtsschutz und ergänzt damit die Rechtsschutzversicherung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann also die Kosten der Abwehr des unberechtigt geltend gemachten Anspruchs.

Die meisten Haftpflicht-Versicherungen sind freiwillig.

Gesetzlich vorgeschrieben sind Haftpflichtversicherungen in Bereichen, die besonders risikoträchtig sind. Vorgeschrieben ist daher der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, Jäger müssen eine Jagdhaftpflichtversicherung abschließen. Für manche Berufsträger (Architekten, Ärzte, Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte) ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Pflicht.

Streitpunkte für den Versicherungsnehmer und die Versicherung sind häufig, ob tatsächlich ein Anspruch des Dritten gegen den Versicherungsnehmer besteht.  Der Versicherungsnehmer, der sein Verhältnis zu dem Anspruchsteller, häufig Nachbarn oder Freunde, nicht belasten möchte, wünscht sich eine Zahlung des Versicherers, die dieser aber ablehnt.

Streitig kann auch sein, wenn der Dritte unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer richtet, ob der Haftpflichtversicherer dann verpflichtet ist, zumindest Deckung in Form von Rechtsschutz zu gewähren, zur Abwehr der unberechtigten Ansprüche, oder ob die durch den Dritten geltend gemachten Ansprüche von vorn herein einem Ausschluss unterliegen.

Für den Versicherungsnehmer sind insbesondere die folgenden Fragen von Relevanz:

  • Wie muss ich mich im Schadensfall verhalten?
  • Welche Angaben muss ich gegenüber der Versicherung machen?
  • Welche Nachteile können für mich entstehen, wenn ich vorsätzlich oder fahrlässig gegenüber der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben mache?
  • Welche Risiken sind nicht von meinem Vertrag umfasst?
  • Muss ich bei der Geltendmachung der Ansprüche Fristen einhalten?
  • Welche Nachweise muss ich erbringen bei der Geltendmachung meiner Ansprüche bzw. für die entstandenen Schäden?
  • Ist die Zurückweisung meiner Ansprüche durch die Versicherung berechtigt, wie sind die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung meiner Ansprüche?
  • Muss meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage übernehmen?



Zu all diesen Fragestellungen können wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sowie aufgrund der Vielzahl von Fällen, die wir bereits bearbeitet haben, kompetent beraten und vertreten. Sie erhalten von uns eine rechtliche Einschätzung, bei der wir Ihnen mitteilen, ob eine Ablehnung durch eine Versicherung rechtmäßig ist oder nicht bzw. welche Maßnahmen bereits vor Ablehnung durch die Versicherung zu ergreifen sind. Auch übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.