Private Krankenversicherung

 

Die Private Krankenversicherung muss Leistungen erbringen, wenn eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen stattfindet.

Regelmäßig kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Krankenhaus- oder Arztrechnungen. Häufigster Streitpunkt ist wohl, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist. Darüber hinaus steht häufig in Streit, ob eine Übermaßbehandlung, also zu viele Behandlungen stattgefunden haben. Ebenso wird häufig vom Versicherer der Einwand erhoben, dass die Kosten der Behandlung oder des Hilfsmittels (beispielsweise Hörgerät) unverhältnismäßig hoch sind.

Streitpunkte sind auch alternative medizinische Behandlungen oder die Kostenerstattung für Lasik-Behandlungen.

Im Falle einer Leistungsablehnung durch den Versicherer, die häufig unberechtigt erfolgt, ist eine kompetente anwaltliche Vertretung erforderlich, die sich mit den Details der in Streit stehenden Fragen auskennen. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsprechung zu der Frage der Erstattungsfähigkeit von Behandlungskosten oder auch zur Erstattungsfähigkeit von Kosten alternativer medizinischer Behandlungen. Darüber hinaus ist es auch erforderlich, dass eine anwaltliche Vertretung sich mit den ärztlichen Gebührenordnungen vertraut macht, da häufig von Versicherungen eingewandt wird, dass bestimmte Positionen zu hoch oder falsch abgerechnet seien.

Für den Versicherungsnehmer sind insbesondere die folgenden Fragen von Relevanz:

  • Wie muss ich mich im Fall einer Erkrankung verhalten?
  • Welche Angaben muss ich gegenüber der Versicherung machen?
  • Welche Nachteile können für mich entstehen, wenn ich vorsätzlich oder fahrlässig gegenüber der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben mache?
  • Welche Erkrankungen oder Behandlungen sind nicht von meinem Vertrag umfasst?
  • Muss ich bei der Geltendmachung der Ansprüche Fristen einhalten?
  • Welche Nachweise muss ich erbringen bei der Geltendmachung meiner Ansprüche?
  • Ist die Zurückweisung meiner Ansprüche durch die Versicherung berechtigt, wie sind die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Geltendmachung meiner Ansprüche?
  • Muss meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Klage übernehmen?



Zu all diesen Fragestellungen können wir Sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung sowie aufgrund der Vielzahl von Fällen, die wir bereits bearbeitet haben, kompetent beraten und vertreten. Sie erhalten von uns eine rechtliche Einschätzung, bei der wir Ihnen mitteilen, ob eine Ablehnung durch eine Versicherung rechtmäßig ist oder nicht bzw. welche Maßnahmen bereits vor Ablehnung durch die Versicherung zu ergreifen sind. Auch übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.