Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsfragen

 

Kann ein Ausländer Gründer oder Geschäftsführer einer GmbH sein?

Nach herrschender Meinung kann auch ein Nicht-EU-Ausländer sowohl Gründer, als auch Geschäftsführer einer GmbH unabhängig von seinem ausländerrechtlichen Status sein, da nach dem am 1.11.2008 in Kraft getretenen MoMiG eine GmbH ihren Verwaltungssitz auch ins Ausland verlegen kann, sofern sie ihren statutarischen Sitz in der BRD behält. Nach Auffassung der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Az.: 3 Wx 85/09) und München (Az. :31 Wx 142/09) ist damit dem Argument der Boden entzogen, der im Ausland ansässige Geschäftsführer könne nur unter erheblichen Schwierigkeiten seine Geschäftsführerpflichten wahrnehmen. Auch die vom Geschäftsführer höchstpersönlich wahrzunehmenden Aufgaben erfordern nämlich nicht zwingend die Einreise nach Deutschland.