Berufsausbildungsverhältnis

 

Was ist eine angemessene Vergütung?

In einem durch Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit finanzierten AusbildungsverhäItnis kann eineAusbildungsvergütung in Höhe der Leistungssätze noch angemessen sein, obwohl sie das Tarifniveauum deutlich mehr als 20% unterschreitet.

(BAG, Urteil vom 22.1.2008 - 9 AZR 999/06; NJW 2008, 1833)

 

Wann kommt durch Weiterbeschäftigung des Auszubildenden ein Arbeitsverhältnis mit dem ausbildenden Arbeitgeber zusatnde?

1. Ein ArbeitsverhäItnis nach § 24 BBiG durch Beschäftigung über das Ende des Berufsausbildungs-verhä!tnisses hinaus entsteht nicht, wenn das BerufsausbildungsverhäItnis im Anschluss an die ver-einbarte Ausbildungszeit verIängert wird. Der Auszubildende wird dann gerade nicht ,,im Anschluss" andas BerufsausbildungsverhäItnis beschäftigt.

2. Das BerufsausbildungsverhäItnis wird nicht kraft Gesetzes automatisch verlängert, wenn die Prü-fung erst nach Ende der vereinbarten Ausbildungszeit abgelegt wird. Es bleibt offen, ob in erweitern-der oder entsprechender Anwendung von § 21 III BBiG in diesen Fällen der Auszubildende eine Ver-längerung bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses verlangen kann.

(BAG, Urteil vom 14.1.2009 - 3 AZR 427/07; NZA 2009, 738)

 

Können die Parteien eines Ausbildungsvertrages auch eine andere Gestaltung wählen?

1. Die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf hat nach § 4 Abs. 2 BBiG grundsätzlich ineinem Berufsausbildungsverhältnis zu erfolgen. Möglich ist ferner der Erwerb der dazu notwendigenKenntnisse und Fertigkeiten in einem ArbeitsverhäItnis. Der Abschluss eines anderen VertragsverhäIt-nisses iSv. § 26 BBiG ist unzulässig.

2. Schließen die Vertragsparteien keinen Berufsausbildungsvertrag, sondern begründen ein anderesVertragsverhältnis nach § 26 BBiG auf der Grundlage eines "Anlernvertrags", ist dieser nach § 4 Abs.2 BBiG iVm. § 134 BGB nichtig. Auf das RechtsverhäItnis sind die Regeln über das fehlerhafte (fakti-sche) Arbeitsverhältnis anzuwenden. Es ist das für Arbeitnehmer übliche Arbeitsentgelt zu zahlen. (BAG, Urteil vom 27.7.2010 - 3 AZR 317/08; BeckRS 2010, 71531)